EuGH Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof hat am 14.05.19 entschieden, dass Arbeitgeber zukünftig die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen.
In der Praxis bedeutet diese systematsiche Erfassung, dass zukünftig Zeiterfassungssysteme eingesetz werden müssen. Dies muss nicht zwingend zu mehr Bürokratie und Aufwand führen, denn die Zeiterfassungssysteme von AZS sorgen dafür, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter effizient und einfach erfasst werden können.
Wir beraten Sie gerne im Bezug auf die Umsetzung des EuGH Urteils in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Verwaltung. Kontaktieren Sie uns einfach unter kaiserslautern@azs.de
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